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Vorsichtige Lockerungen der Corona-Regelungen

Die bayerische Staatsregierung hat vorsichtige Lockerungen der Corona-Regelungen beschlossen.  
Für die außerschulische Bildung im Rahmen der Jugendarbeit bedeutet das, dass nun alle minderjährigen Schüler*innen, die an der Schule regelmäßig getestet werden, an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Änderungsverordnung findet sich hier.
 
Der BJR hat nun auch seine Homepage aktualisiert und eine Einschätzung zu der neuen Regelung formuliert, der wir uns gerne anschließen. Dort heißt es unter anderem: “Daher empfiehlt der BJR den Akteuren der Jugendarbeit dringend, ihre Angebote an die Jugend der aktuellen Infektionslage anzupassen und verantwortungsvoll mit den Möglichkeiten umzugehen.” Der ganze Text ist hier zu finden. 
 
Wir freuen uns über diesen Lichtblick und hoffen, dass bald noch viele weitere folgen und die Infektionszahlen wieder sinken. 
Bis dahin brauchen wir alle noch eine ordentliche Portion Geduld und Durchhaltevermögen, um gut durch diese anstrengende Phase der Pandemie zu kommen.